Die ambulante Betreuung kann in jedweder Wohnsituation außerhalb von Einrichtungen erfolgen. Bei drohender oder schon bestehender Wohnungslosigkeit, kann die Sicherung des Wohnraums oder die Wohnungssuche zum Inhalt der Betreuung gemacht werden.
Darüber hinaus bietet der Verein ein zusätzliches Wohnraumangebot an, um überbrückend Wohnungslosigkeit zu vermeiden bzw. die Grundlage für eine zielgerichtete Stabilisierung zu unterstützen.
Die Wohnplätze (Einzelwohnungen oder Wohngemeinschaften für max. zwei Personen) sind vollmöbliert, so dass, bei bestehenden Kapazitäten, auch in Notlagen ein Einzug möglich ist.
Die Mietdauer ist befristet und kann nur in Zusammenhang mit einer ambulanten sozialpädagogischen Betreuung durch den Verein in Anspruch genommen werden. Bei der Inanspruchnahme des Wohnraumangebotes, sollte die Anmietung einer Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zeitnah angestrebt werden, um diesbezüglich erforderliche Hilfe und Unterstützung während der Betreuung nutzen bzw. diese auch darüber hinaus, unter regulären Wohnverhältnissen in Anspruch nehmen zu können.
Die Kosten (Monatsmiete, Kaution etc.) bewegen sich, abhängig von der Größe der Wohnung im Rahmen der gültigen Berechnungsmodalitäten der zuständigen Leistungsträger (Jobcenter, Sozialamt o.ä.) und sind gegebenenfalls im Vorfeld zu beantragen.
Wichtig: Bei der Inanspruchnahme des Wohnraumangebotes entstehende Mietkosten sind nicht Bestandteil der beantragten Betreuungskosten. Die Mietkosten sind aus dem eigenen Einkommen zu leisten bzw. sind entsprechend frühzeitig Leistungen beim Jobcenter zu beantragen.
Bei Beendigung der Betreuungsmaßnahme endet zeitgleich auch das Mietverhältnis.