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Der örtlich zuständige Kostenträger (i.d.R. Eingliederungshilfe / Sozialamt) ist die zuständige Stelle, die das Betreute Wohnen finanziert. Es wird jedoch geprüft, ob sich der Antragssteller an den Kosten beteiligen kann. Für Menschen, die Hartz IV, Hilfe zum Lebensunterhalts (SGB XII) oder Grundsicherung erhalten, ist das Betreute Wohnen kostenlos.
Wenn Sie kein Empfänger von Hartz IV, Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder Grundsicherung sind, wird die Höhe Ihres Einkommens und/oder Vermögens unter Abzug von Freibeträgen berechnet. Nur wenn Ihr Einkommen die für Sie geltende Einkommensgrenze übersteigt, sind Sie zur Kostenbeteiligung verpflichtet.Wenn Sie Vermögen haben, wird dessen Höhe geprüft, um zu entscheiden, ob Sie sich an den Kosten des Betreuten Wohnens beteiligen müssen. Ein Freibetrag von 5000 Euro bleibt unberücksichtigt. Erst wenn Sparbücher oder andere Vermögenswerte diese Grenzen überschreiten, kommt eine Kostenbeteiligung aus Vermögen in Betracht.
Grundsätzlich richtet sich das Betreute Wohnen an Menschen, die in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft leben. Bei drohender oder schon bestehender Wohnungslosigkeit bietet der Verein Wohnraum an. (Warteliste)
Wir unterstützen die von uns betreuten Klienten bei der Wohnungssuche und allen damit verbundenen Schritten. Leider können wir außerhalb eines bestehenden oder beantragten Betreuungsverhältnisses keine Unterstützung bei der Wohnungssuche anbieten.
Wenn Sie noch bei Ihren Eltern wohnen, und der Bedarf festgestellt wurde, können Sie Hilfen aus dem ambulant Betreuten Wohnen in Anspruch nehmen.
Der Umfang der Betreuung wird im Teilhabeplan ermittelt. Der Kostenträger bewilligt eine festgelegte Anzahl an Stunden.
Nein. Für eine rechtliche Betreuung ist ein richterlicher Beschluss erforderlich, der dem Betreuer Vollmachten für bestimmte Bereiche wie Finanzen, Gesundheit usw. verleiht. Für das Betreute Wohnen hingegen ist weder ein solcher Beschluss noch eine Bevollmächtigung nötig. Wir schließen mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab, in dem die Einzelheiten der Zusammenarbeit geregelt werden. Der Vertrag ist jederzeit kündbar.
Ja, Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Grenze nach oben liegt bei 60 Jahren.
Ja, sobald ein Kostenanerkenntnis vorliegt unterstützen wir Sie bei allen erforderlichen Antragstellungen.
Nein, wir betreuen Sie ambulant in ihrer eigenen Wohnung im vereinbarten Umfang und helfen Ihnen, ihre Selbständigkeit aufrechtzuerhalten und Ihre Lebensqualität in Ihrem gewohnten Umfeld zu verbessern.
So lange, wie Sie sie brauchen. Das Betreute Wohnen wird in der Regel für Bewilligungszeiträume zwischen 3 und 6 Monaten genehmigt. Nach Ablauf dieser Zeit muss ggf. ein neuer Teilhabeplan erstellt werden, der den dann aktuellen Hilfebedarf beschreibt.