Ambulant Betreutes Wohnen bietet Menschen in ihrer individuellen Lebenssituation Beratung, Begleitung und Unterstützung konkrete alltagsrelevante Hilfe, um ein eigenständiges Leben in der Gesellschaft zu erreichen. Es handelt sich um ein freiwilliges und selbstbestimmtes Hilfeangebot, das nichts mit gerichtlich angeordneter Betreuung zu tun hat.
Form, Intensität und Anliegen der Betreuung richten sich nach Bedürfnissen des Einzelnen und werden in gemeinsamer Absprache mit dem Kostenträger in einem sogenannten Teilhabeplan festgelegt. Ziel ist die dauerhafte Vermeidung von Obdachlosigkeit, die Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben und die Befähigung zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung.
Unser Team besteht aus qualifizierten Mitarbeitern mit langjähriger Berufserfahrung sowie Mitgliedern und Förderern aus unterschiedlichsten Bereichen der sozialen Arbeit.
Wir arbeiten mit dem "Paritätischen Niedersachsen" und "Aktion Mensch e.V." zusammen.
Im Gespräch mit Fachkräften verschiedener sozialer Einrichtungen wurde klar, dass es im Landkreis kein ausreichendes Unterstützungsangebot für Menschen, die infolge ihrer sozialen Situation oder aufgrund ihres geistigen und seelischen Zustandes auf Hilfe und Betreuung angewiesen sind gibt. Hieraus entwickelte sich die Idee des betreuten Wohnens.
Der Verein „Betreutes Wohnen“ wird gegründet.
Das Beschäftigungs- und Wohnraumprojekt der Generalstaatsanwaltschaft Celle wird bewilligt. Weiteres Betreuungspersonal und eine Verwaltungskraft werden eingestellt.
Der Verein erwirbt eine Immobilie in Hameln, Mühlenstraße 3.
Durch umfangreiche Umbaumaßnahmen entstehen die erforderlichen Büroräume sowie zehn Wohnplätze für Klienten.
Schuldnerberatung im Haus
Sanierung des Hinterhauses
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Sparkasse Hameln-Weserbergland
IBAN: DE97 2545 0110 0002 0032 00
BIC: NOLADE21SWB
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Hier können Sie die Beitrittserklärung herunterladen.Der Verein ist vom Finanzamt Hameln als Körperschaft zur Förderung von mildtätigen Zwecken anerkannt.
Für Ihre Geldspende sowie den Mitgliedsbeitrag, sind wir berechtigt eine Zuwendungsbestätigung auszustellen.